Zimmer in eleganter Jugendstil- Villa hoch über der Stadt und dem Neckar. Innenstadt, Uni und Mensen sind nur Schritte entfernt.
15 - 25 Quadratmeter
150 - 200 Euro
Wasser, Strom, Heizung, Internet, Telefon inklusive
Die Akademische Gesellschaft Stuttgardia ist eine liberale, nicht schlagende, nicht farben-tragende Korporation von Studentinnen und Studenten an der Eberhard Karls Universitaet Tübingen
Otto Riedel, laut Battenberg “ein wilder Bursche, ein verwegener Reiter, ein toller Zecher und ein eifriger Fechter”, war
1909 mit anderen in Hohenentringen gewesen85. Sie kehrten im Morgengrauen nach Tübingen zurück, wo Riedel auf
der Wilhelmstraße von einem Milchkarren zu vorbeigehenden Arbeitern Reden hielt und Schnaps ausschenkte. Darauf
verpaßte ihm das Rektorat drei Tage Karzer. Da dies seit langem die erste Karzerstrafe für einen Stuttgarden war, wollte
man etwas Besonderes organisieren. Auf Anregung des Alten Max Hedinger setzte sich vom Haus aus ein Zug in
Bewegung, vorneweg die drei Chargierten zu Pferd in Gehrock mit Zylinder, dann ein offener Landauer mit Riedel als
Pierrot und seinem Leibburschen Albrecht Gantz als Pierrette verkleidet und zuletzt der ganze Bund paarweise
fackeltragend in Trauerkleidung mit Zylinder in langsamem Leichenzugtempo. Derweil feierten Pierrot und Pierrette in
ihrem Wagen Abschied, sie knutschten und küssten sich, tranken einige Flaschen Sekt, an denen auch der Erstchargierte
Gustav Schwab vom Pferd herab partizipierte. Der Zug ging über die Wilhelmstraße zur Aula, wo Pierrot sein Gewand
ablegte und dem Pedell übergeben wurde.
Das Ganze war Gesprächsthema in der Stadt. Angeblich sei der Große Senat zusammengetreten, um die Stuttgardia
wegen Mitführens eines “liederlichen Frauenzimmers” in öffentlichem Umzug zu suspendieren. Riedel wurde im
Karzer auf Bundeskosten aus der Küche der “Forelle”, einem damals erstklassigen Restaurant, verpflegt.
Helden der anderen Geschichte waren Eberhard Wildermuth und Ludwig Battenberg86. Zu Beginn des WS 1909/10
wanderten sie nach Hohenentringen, wo sie dem Muskateller zusprachen. Nach Mitternacht stolperten sie durch den
Wald Richtung Tübingen. Bei den ersten Häusern lärmten sie, worauf sie der Kelternwärter Kürner zur Ruhe ermahnte.
Er wurde jedoch von Eberhard niedergeworfen. Da tauchte der Schutzmann Haberbosch auf, der mit einem Säbel
Eberhard von Kürner trennen wollte und dabei Eberhard mit der flachen Klinge auf den Kopf schlug. Ludwig drosch
nun auf den Schutzmann ein, der zu Boden ging. Es folgte eine allgemeine Rauferei. Ab da gibt es zwei Versionen:
Nach der einen “verhafteten” Eberhard und Ludwig den Schutzmann und lieferten ihn auf der Polizeiwache ab, nach der
anderen nahm der Schutzmann die beiden Studenten mit auf die Wache. Verbürgt ist, daß es unterwegs
Meinungsverschiedenheiten über den einzuschlagenden Weg gab. Die Bilanz waren ein eingeschlagener Zahn beim
Gogen Kürner und eine zerfetzte Uniform bei Haberbosch. Auf Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung,
Sachbeschädigung und Nachtruhestörung standen Gefängnis nicht unter sechs Monaten.
Nachts um 3 1/2 Uhr kamen die beiden Bundesbrüder auf dem Stuttgardia-Haus an, wo sie das Präsidium Reinhold
Maier empfing. Am andern Morgen wurde Bundesbruder Friedrich Aldinger, damals Polizeiamtmann in Tübingen,
eingeschaltet. Aldinger war sehr beliebt, laut Battenberg vom unerschütterlicher Bierruhe, aber trotzdem nicht ohne
Temperament, Witz und Humor. Er nahm sich der Sache an. Im wesentlichen wurde auf Vollrausch der Studenten
abgestellt. Sie erhielten eine Polizeistrafe von je 30M und mußten für den Zahn des Kelternwärters und die Uniform des
Schutzmanns zahlen. Ferner war eine Sühne an die Schutzmannskasse zu entrichten, dem Gogen ein Schwartenmagen
und Wein sowie Haberbosch auf Martini eine Gans zu übergeben. Die disziplinarrechtliche Seite gestaltete sich insofern
einfacher, als Eberhard noch nicht immatrikuliert war, so daß ihm manches zugeschoben werden konnte.
In diesem Zusammenhang mag erwähnt werden, daß im Strafbuch der Studierenden87 der damaligen Zeit Otto Riedel
achtmal wegen Ruhestörung und einmal wegen Trottoirverunreinigung erscheint. Der spätere Ministerpräsident
Reinhold Maier mußte 1909 wegen Ruhestörung 5M zahlen. Wegen des gleichen Delikts finden sich Albrecht Gantz,
Hermann Müller und Walter Gsell, während Hermann Goppelt wegen Trottoirverschmutzung und Eberhard Gantz
wegen unerlaubtem Baden belangt wurden.