Die Satzung der aktiven Gesellschaft von 1910: Gehorsam wurde betont

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Im WS 1909/10 unterzog die aktive Gesellschaft ihre Statuten einer eingehenden Revision110. Eigenartigerweise wurde
der Gesellschaftszweck nun in der Satzung nicht mehr angegeben. Andererseits fehlt auch die bei anderen
Verbindungen übliche Betonung der Pflege deutschen Sinns und der Bewahrung der Ehre. An den Grundsätzen, weder
Farben zu tragen noch eigene Waffen zu führen, wurde festgehalten. Jedes neu eintretende Mitglied hatte vor
versammeltem Konvent das Versprechen abzugeben, die satzungsgemäßen Pflichten zu erfüllen. Die Pflicht zur
Anschaffung von Kneipjacke, Glas und Kommersbuch findet sich jetzt nicht mehr. Abiturienten, die in Tübingen ihre
einjährige Militärdienstzeit absolvierten, konnten als “Militärfüxe” aufgenommen werden. Nach der Satzung durfte der
Austritt nur mit Genehmigung des Konvents erfolgen. Dem Konvent, der als allgemeiner Konvent der Aktiven und
Inaktiven und als Burschenkonvent der Burschen zusammentrat, war jedes Mitglied Gehorsam schuldig. Er konnte
Geldstrafen, Verweise und offizielle Rügen verhängen sowie ein Mitglied ausschließen. Verweise konnten innerhalb
von drei Semestern nur zweimal ausgesprochen werden. Beim dritten Verweis gab es eine Rüge. Offizielle Rügen
wurden nur in besonders schweren Fällen erteilt. Innerhalb von vier Semestern führten zwei offizielle Rügen zum
Ausschluß. Es handelte sich somit um ein ausgebautes Strafensystem.

Bei den Gesellschaftsämtern111 wurden neben Fechtwart, Schriftwart und Kassier jetzt ein Hauswart, ein Bücherwart
und ein Reitwart bestellt. Das Kneippräsidium wurde weiterhin monatlich bestimmt. Der Fechtwart, der in dieser Zeit
die zweite Charge innehatte, leitete nun den fünfmal in der Woche stattfindenden Hauboden. Dieser war für die ersten
bis dritten Semester offiziell. Nach der Satzung war die wöchentlich stattfindende Reitstunde für alle Aktiven offiziell.
Die einzelnen Ämter hatten Strafgewalt über eine bzw. zwei Mark. In Ehrensachen wurde die Gesellschaft durch
Gesellschaftspräsidium, Fechtwart und Schriftwart vertreten, für die bei körperlicher Behinderung Fechtvertreter
bestellt wurden.

Der Fuxmajor ist erstmals in einer Stuttgardia-Satzung als Gesellschaftsamt genannt. Er wurde nun semesterweise mit
absoluter Mehrheit gewählt. Er sollte Inaktiver sein und hatte die Aufgabe der Fuxenerziehung. Seine Strafgewalt über
die Füxe ging bis zu 2M. Die Berufung des Fuxmajors für das ganze Semester bedeutete eine Schwächung der Stellung
der Füxe auf der Kneipe, da sie ihm hier unterstanden.

Nicht in der Satzung ist das Leibbursch-Leibfux-Verhältnis erwähnt, das in der Stuttgardia seit mindestens 1906
bekannt war112. Danach suchte sich jeder Fux einen Burschen aus, mit dem ihn ein besonderes Vertrauensverhältnis
verbinden und der ihn beraten sollte. Die Burschen pflegten in gewisser Weise, z.B. durch Einladungen, um die Füxe zu
werben. Nach Begründung des Verhältnisses dedizierte der Leibbursch seinem Fuxen einen Bierzipfel. Beide
beschenkten sich immer wieder, so z.B. mit langstieligen Pfeifen mit Porzellanköpfen, die das Bundeswappen
zeigten113. Da die Füxe in der Stuttgardia zu allen Zeiten das Recht der Beratung und Antragstellung auf dem Konvent
hatten, benötigten sie hier nicht wie in anderen Verbindungen den Leibburschen zur Wahrnehmung ihrer Interessen.
Neben den offiziellen Gästen, die bei den Kneipen und Festen zu erscheinen hatten und während ihrer Tübinger
Studienzeit gleichsam Mitglieder waren, gab es Verkehrsgäste. Sie hatten das Recht, an Veranstaltungen teilzunehmen.
Aus der Satzung war die Bestimmung, der Kneiptag sei Mittelpunkt der geselligen Vereinigung, herausgenommen
worden. Damit sollte das Gesellschaftsleben auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Insoweit setzte sich zumindest
nach der Satzung eine neuere Strömung durch. Im Rahmen dieser Reformbemühungen ist nach langen Beratungen im
WS 1912/13 ein neuer, “wesentlich milderer und den Ansprüchen der Zeit mehr entgegenkommender” Bierkomment
beschlossen worden. Er ließ auch die Aufnahme von Abstinenten zu114. Befürchtungen, der neue Bierkomment werde
sich ungünstig auf die Fröhlichkeit auf der Kneipe auswirken, bestätigten sich im SS 1913 nicht.

Im SS 1910 wurde weiter eine Finanzordnung verabschiedet, die jedoch nicht erhalten ist. Vermutlich enthielt sie
Regelungen auch über das Schuldenmachen beim Hausmeister.

Bei einer Bewertung der Satzung ist festzustellen, daß viel von Pflichten und von Gehorsam die Rede ist. Die Satzung
steht damit in einer Entwicklung, die Verbindungen nicht mehr als eine Zusammenfassung individueller
Persönlichkeiten, sondern als eine geschlossen auftretende Gruppe ansehen wollte. Johann Wilhelm Camerer115 hat
diese Erscheinung für die Burschenschaft schon 1906 festgestellt und auf Tübingen bezogen als eine Folge des nach
1871 immer stärker werdenden preußischen Einflusses mit seiner Betonung des Militärischen gedeutet. In der
Burschenschaft habe sich eine Art militärischer Ton breit gemacht. Die Studenten seien in ihrem Auftreten immer
“zackiger” geworden. Nach der Stuttgardia-Satzung von 1910 wurde der Gehorsam dem Konvent als einem Gremium,
später nach der Satzung von 1928 auch allen älteren Bundesbrüdern und schließlich 1933 dem Corpsführer geschuldet.

Die Satzung von
1910 beweist das Bestreben, die Verbindung nach außen “geschlossen” auftreten zu lassen. Man wollte repräsentieren,
was sich auch an der Anschaffung des Wichses und dem Bemühen, “seine Verantwortung in Tübingen wahrzunehmen”,
zeigte. Das war mit mehr Zeit- und Geldaufwand verbunden. Trotz dieser Betonung des Gehorsams war nach den
Erinnerungen von Hans Wildermuth der Umgang unter den Mitgliedern der Stuttgardia nicht von einem militärischen,
preußischen und schnoddrigen Stil, sondern von Witz und Originalität geprägt.

Erich Kober führte in der Festschrift von 1919116 allgemein aus, die Jahre nach der Hauseinweihung hätten kein
einheitliches Bild ergeben. Eine neue Zeit habe auf neue Inhalte gedrängt, die sich jedoch gegenüber dem konservativen
Zug, der dem deutschen Studentenwesen anhaftete, nicht hätten durchsetzen können. Man habe Formen und
Einrichtungen, die schon überlebt erschienen, festzuhalten oder neu zu beleben gesucht. Heute wissen wir, daß die
Einwirkungen aus dem Bereich des Militärischen diesen Widerstreit zumindest mitverursacht haben. Immer wieder
saßen Vertreter des Offizierskorps am Stuttgardia-Tisch und konnten hier ihre Gedanken einbringen. Die führend im
Württembergischen Kriegerbund tätigen Alten Herrn Paul Hochstetter und Rudolf Mohl können hier ebenfalls Einfluß
ausgeübt haben.

Hans Wildermuth117 sprach vom Widerstreit zwischen dem kneipgewaltigen “Alten Geist” und dem
“herrenklubmäßigen Neuen”, das immer mehr an Boden gewonnen habe. Er selbst habe sich als getreuer Knappe des
Alten Geistes gefühlt, der von seinen Jüngern gefordert habe, ein wackerer Zecher und ein ehrlicher Fechter zu sein.