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150 - 200 Euro
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Die Akademische Gesellschaft Stuttgardia ist eine liberale, nicht schlagende, nicht farben-tragende Korporation von Studentinnen und Studenten an der Eberhard Karls Universitaet Tübingen
Bei der Herbstzusammenkunft 1893 war die Gründung eines Altenverbands nicht gelungen. Der Erwerb des
Grundstücks verlangte die weitere Behandlung dieses Punkts. Bei der Versammlung der Alten am Sonntag, dem
6.10.1895, in Esslingen im Gasthof zur Traube kam es dann zur Gründung des Altenvereins der Tübinger Stuttgardia17.
Um 12 1/4 Uhr waren von den 153 Alten 43 persönlich anwesend und 26 hatte ihre Stimme übertragen. Die
Versammlung unter Leitung von Gustav Hauber beschloß die Statuten des neuen Vereins18. Große Diskussion
verursachte dabei der Umstand, daß nur 120 Alte Sonderbeiträge zum Erwerb des Grundstücks und zur Erbauung des Kneiphauses geleistet hatten. Es bestanden daher Überlegungen, je gezahltem Beitrag von 50M eine Stimme auf der Mitgliederversammlung zu gewähren. Es setzte sich aber der Gedanke durch, in einer Körperschaft, “welche wesentlich auf persönlichem Freundschaftsverhältnis beruht”, sei gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder richtig.
Nach den Statuten sollte Zweck des Altenvereins die Pflege und Förderung des geselligen Verkehrs alter Mitglieder der Tübinger Gesellschaft Stuttgardia und die Unterstützung dieser Gesellschaft, insbesondere durch Gewährung von billigen Wohnräumlichkeiten und Räumen zu geselligen Zwecken, sein. Auch hier wurde – wie schon in den Statuten der aktiven Gesellschaft von 1874 – auf die Pflege der Geselligkeit abgehoben. Die Gewährung von billigen Wohnräumen ist seither unverändertes Ziel des Altenvereins. Zum Sitz des Vereins wurde Stuttgart bestimmt.
Mitglieder konnten die bisherigen Mitglieder der Gesellschaft Stuttgardia werden, sofern sie sich zur Bezahlung eines Jahresbeitrags von 5M verpflichteten. Organe des Vereins waren der Vereinsausschuß, der
Rechnungsprüfungsausschuß und die Mitgliederversammlung. Der Vereinsausschuß bestand aus fünf Mitgliedern; er wählte aus seiner Mitte den Vorstand, dessen Stellvertreter, einen Schriftführer und einen Kassier. Für die Mitgliederversammlung war schriftliche Stimmübertragung zulässig. Die Versammlung war bei Anwesenheit oder Vertretung von 1/3 der Mitglieder beschlußfähig.
Die Esslinger Versammlung beschloß weiter, daß die seitherige Altenvereinigung im neu gegründeten Altenverein aufgehen solle.
Jedes neu in den Altenverein eintretende Mitglied sollte, sobald es seine Mittel erlaubten, einmalig 50M als Geschenk oder Darlehen geben.
Anstelle von H.Habermaas, der eine Wiederwahl abgelehnt hatte, wurde Adolf Faber in den Ausschuß gewählt. Im Anschluß an die Vereinsgründung wählte der Vereinsausschuß am 11.10.1895 Gustav Hauber zum Vorsitzenden des Altenvereins19. Er und die bisherigen Mitglieder des Ausschusses, nämlich Paul Hochstetter, Oskar Haidlen, Ernst Lautenschlager und Hermann Habermaas, waren wohl die Alten, die die Vereinsbildung entscheidend betrieben hatten. Die Gründung des Vereins wurde damit abgeschlossen, daß “Seine Königliche Majestät am 23.12.1895 allergnädigst geruhte”, dem “Altenverein der Tübinger Stuttgardia in Stuttgart” die juristische Persönlichkeit auf Grund der vorgelegten Statuten zu verleihen. Dies wurde vom Ministerium des Innern im Regierungsblatt bekannt gegeben20. Der Altenverein besaß damit eine Rechtspersönlichkeit auf Grund landesherrlicher Verleihung.