Der Konvent und die Ämter in der Gesellschaft

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Nach den Statuten war das entscheidende Organ der Konvent, auf dem alle Mitglieder gleiches Stimmrecht hatten. Es galt also auch bei der Stuttgardia das für Korporationen typische Konventsprinzip37. Der Konvent tagte unter Leitung des Gesellschaftspräsidiums mindestens einmal monatlich. Unentschuldigtes Fehlen zog eine Strafe von 36 Kreuzer nach sich. Eine Stimmübertragung war nur bei Entscheidungen über die Aufnahme neuer Mitglieder zulässig. Für eine Aufnahme war “Stimmeneinheit” nötig. Beschlüsse über “größere pecuniäre Opfer”, über öffentliches Auftreten der Gesellschaft oder den Ausschluß von Mitgliedern bedurften der 2/3-Mehrheit.

Das wichtigste Amt war das semesterweise gewählte Gesellschaftspräsidium, das für das SS 1874 erstmals bestimmt wurde. Der Jurist Karl Geyer, später Vorstand der Württ. Feuerversicherung und Präsident des Württ. Roten Kreuzes, eröffnete die stattliche Reihe der Präsidien. Das monatlich bestimmte Kneippräsidium hatte nach den Statuten auch für den ordnungsgemäßen Zustand der Kneipgegenstände zu sorgen und die Reparaturen an Gläsern und Stühlen, “soweit sie nicht mutwillig beschädigt worden waren”, zu veranlassen. Die ab 1880 erhaltenen Jahresberichte erwähnen zusätzlich den Kneipwart, der offenbar nun die mit den Kneipgegenständen und dem Kneiplokal zusammenhängenden Angelegenheiten zu verwalten hatte. Der Kassier wurde für ein Semester gewählt. Jedes Mitglied hatte einen monatlichen Beitrag zu leisten. Der Schriftwart besorgte das jeweils auf dem nächsten Konvent vorzulesende Protokoll.
Nicht in den Statuten aufgeführt ist der Fuxmajor, da er in der Regel nur für den Fuxenstoß bestellt wurde.