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Die Akademische Gesellschaft Stuttgardia ist eine liberale, nicht schlagende, nicht farben-tragende Korporation von Studentinnen und Studenten an der Eberhard Karls Universitaet Tübingen
In den Statuten von 1874 wurden Mensuren und Satisfaktion bei Ehrenhändeln nicht erwähnt. Diese bei anderen Verbindungen in jener Zeit ungemein wichtigen Angelegenheiten spielten bei der Stuttgardia zunächst keine Rolle. Sie lehnte die in den Jahren 1860/90 in zahlreichen Korporationen eingeführten Bestimmungsmensuren, die alle Mitglieder als Initiationsriten auf sich zu nehmen hatten, ab.
Bis 1876 wurden Ehrenhändel mit anderen Studierenden als Privatsache des einzelnen betrachtet. Sie seien nur vereinzelt vorgekommen26. Die Stuttgardia konnte sich allerdings dem Diktat der Satisfaktion nicht auf Dauer entziehen, da auch ihre Mitglieder als Angehörige der akademisch gebildeten Kreise und als Studenten nach den Vorstellungen der Zeit ihre Ehre zu verteidigen hatten. Andernfalls wären sie Gefahr gelaufen, als ehrlos angesehen zu werden, mit der Folge, daß sie in bestimmten Kreisen nicht hätten verkehren können. 1876 kam es zum Beschluß, Ehrensachen der aktiven Gesellschaftsmitglieder einem Burschenkonvent zu unterstellen und nur auf schwere und schwarze Waffen Satisfaktion zu geben. Damit waren Ehrensachen nicht allein abhängig von der Entscheidung des Ehrengerichts, in dem die Stuttgardia als nicht waffenführende Verbindung u.U. nicht vertreten war. Ferner war Satisfaktion nicht auf alle im Komment vorgesehenen Waffen (Schläger, Säbel, Pistolen), sondern nur auf schwere Waffen anzunehmen. Das bedeute, daß Genugtuung mit der Waffe nur in schweren Fällen (z.B. schwere Verbalbeleidigung, tätlicher Angriff) gewährt wurde. Damit gab die Stuttgardia nicht unbedingte, sondern die in Tübingen bekannte bedingte Satisfaktion27. Als einziger Fall aus dieser Zeit ist überliefert, daß Otto Habermaas die Erlaubnis erhielt, mit einem Mitglied der Burschenschaft Germania einen Ehrenhandel auszutragen. Als Waffen wurden vom Konvent für die am 13.1.1881 ausgetragene Mensur Säbel bestimmt28.
Obwohl es keine Bestimmungsmensuren gab, war somit die Kenntnis des Fechtens für den Stuttgarden dieser Zeit von Bedeutung. 1883 führte man das Amt des Fechtwarts und Fechtunterricht ein. Der Unterricht wurde im Pfleghof oder in den Häusern der Fechtmeister erteilt. Im SS 1893 beschloß der Konvent “zur Vermeidung immer größer werdender Schwierigkeiten”, daß die Mitglieder auch auf leichte Waffen und auf jede in Tübingen Waffenschutz gewährende Farbe Satisfaktion geben und fordern könnten29. Da die Stuttgardia keine eigenen Waffen führte, bedeutete dies, daß der Bundesbruder nun auch bei einer farbentragenden Verbindung die Mensur mit deren Waffen und der Unterstützung ihrer Sekundanten ausfechten konnte. Der Burschenkonvent hatte weiterhin über die Berechtigung der Forderung zu entscheiden. In der Festschrift von 1894 hieß es, die Gesellschaft sei entschlossen, am überlieferten Grundsatz festzuhalten, daß Satisfaktion mit der Waffe eine seltene Ausnahme bilden sollte. Diese Haltung zum Mensurenschlagen war ein wichtiger Unterschied zu zahlreichen anderen Korporationen. Der Grundsatz wurde allerdings nicht immer streng beachtet, da es auch bei der Stuttgardia Mitglieder gab, die dem Fechten etwas abgewannen.
Die Stuttgardia kann sich nicht rühmen, in Tübingen die erste nichtschlagende und nichtfarbentragende Korporation gewesen zu sein30. Dies war die 1857 gegründete spätere Akademische Musikverbindung Stochdorphia.